Jugendliche bis 18 Jahre. Auf Antrag bis 27 Jahre, soweit Schüler, Studierende oder in der Ausbildung.
Der Arbeitsdienst wird von einem Mitglied pro Mitgliedseinheit zwischen dem begonnenen 19. und dem vollendeten 67. Lebensjahr erhoben. Für jede geleistete Arbeitsstunde werden 15,00 EUR erstattet, höchstens jedoch sechs Arbeitsstunden pro Jahr.
Anrechnung des einmaligen Infrastrukturbeitrags.
Der Betrag richtet sich nach der Höhe der jeweiligen Kalkulation, mindestens jedoch 400,00 EUR.
Sofern der Stellplatz bereits verstromt ist und der Stromanschluss „Neu“ vom vorherigen Nutzer bezahlt wurde.
Ein Verzehrgutschein je Mitgliedseinheit.
Bei gleichzeitiger Mitgliedschaft im BffL Hannover e.V. und im VFB Hannover e.V. splittet sich der Mitgliedsbeitrag anteilig auf.